Probezeit
Die Probezeit gilt für jede Führerscheinbewerberin / jeden Führerscheinbewerber die / der erstmalig die Fahrerlaubnis bekommt. Die Führerschein Klassen L, AM und T sind von der Probezeit ausgeschlossen.
Die Probezeit dauert zwei Jahre und wird im Führerschein vermerkt. Anschließend ist die Fahrerlaubnis unbegrenzt gültig.
Die Probezeit verlängert sich jedoch von zwei auf vier Jahre, wenn man in der Probezeit einen Verkehrsverstoß nach Kategorie A (in der Regel sind das schwere Verkehrsverstöße) oder zwei Verkehrsverstöße nach Kategorie B (weniger schwere Verkehrsverstöße).
Aufbauseminare ASF, angeordnet durch Behörden aufgrund begangener Verkehrsverstöße, werden auch in unserer Fahrschule erteilt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.